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Aktuelle Tendenzen der Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland

Wie weit darf Sterbehilfe gehen? Wo verläuft die Grenze zwischen aktivem Töten und natürlichem Sterben? Rechtlich gesehen ist die Sterbehilfe in der Bundesrepublik Deutschland expliziter geregelt als in den meisten unserer Nachbarländer. Schenkt man den Medien Glauben, ist Sterbehilfe in Deutschland verboten. Falsch! Beihilfe zum Suizid ist nicht unter Strafe gestellt. Glaubt man den Medien, suchen Sterbewillige Zuflucht in der Schweiz. Falsch! Schweizer Sterbewillige kommen nach Deutschland, um hier Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Es sollte ein Gesetz zum Verbot der Sterbehilfe erlassen werden? Richtig. Zum Verbot der kommerziellen Sterbehilfe. Der Gesetzesentwurf ist niemals über eine Lesung im Bundestag hinausgekommen.
Professionelle Pflegedienste und Träger der Heime sollten gewappnet sein, dass es eine Frage der Zeit ist, wann auch ihre Patienten mit dem Thema in Kontakt kommen.

Zielstellung der Veranstaltung ist es, Klarheit über die Zulässigkeit von Sterbehilfe nach bundesdeutschem Recht zu schaffen und in Würdigung der ethisch-moralischen Aspekte vor kommerzieller Sterbehilfe – wohlgemerkt, auch diese ist rechtlich zulässig – zu schützen. Diese Veranstaltung richtet sich an Pflegedienstleitungen, Heimleitungen sowie Mitarbeiter/-innen in der Alten- und Krankenpflege.

Inhalte der Veranstaltung:

  • Begriff Sterbehilfe und seine rechtliche Regelungen
  • Handhabung in verschiedenen Ländern
  • Umgang mit Sterbehilfe in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Deutschland
  • Handlungshilfen für Pflegekräfte werden gegeben

22.03.2012, 09:00 - 12:30 Uhr
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Rudolf-Walther-Straße 4
01156 Dresden-Altfranken
Frau Jana Noltenius
jana.noltenius@bsw-mail.de
Telefon: 0351 4250246
60,00 EUR pro Person
10% Preisnachlass für weitere Teilnehmer/-innen desselben Unternehmens


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