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Alltagsbegleiter nach Richtlinie § 87 b Abs. 3 SGB XI

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen mit psychischen Erkrankungen, demenziellen Veränderungen oder geistiger Behinderung nehmen zu und benötigen einen erheblichenen allgemeinen Betreuungsaufwand sowie tagesstruktiurierte Hilfe. Im Rahmen dieser Ausbildung zum Alltagsbegleiter werden Kenntnisse und Fertigkeiten zur Betreuung und Aktivierung pflegebedürftiger Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen im Sinne des § 45 a Abs. 1 SGB XI vermittelt. Die Ausbildung zum Alltagsbegleiter erfolgt nach der Richtlinie § 87 B Abs. 3 SGB XI. Die Ausbildung zum Alltagsbegleiter  umfasst die Alltagsgestaltung, die Begleitung und Betreuung von älteren und gerontopsychiatrischen veränderten Menschen (Demenz), die fachliche und qualifizierte Entlastung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Der Alltagsbegleiter ist mit der Betreuungskraft in der Alltagsbegleitung gleichzusetzen. Ganz neu werden im Rahmen der Ausbildung zum Alltagsbegleiter 3 Zusatzqualifikationen von je 40 Stunden angeboten: - Grundlagen pflegerischen Handelns - Ergotherapie - Ernährungslehre/Hauswirtschaft

10.09.2012
12.11.2012
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Bildungszentrum Auerbach
Rosa-Luxemburg-Str. 12
08209 Auerbach
Frau Katrin Rentsch
bz-auerbach@bsw-mail.de
Telefon: 03744 83110


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