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Haftungsrisiko Sturz – Vermeidung der Inanspruchnahme durch strategische Interventionen

Die Anwendung des Expertenstandards Sturzprophylaxe des Deutschen Netzwerks für
Qualitätsentwicklung in der Pflege garantiert ein gewisses Maß an Sicherheit vor haftungsrechtlicher Inanspruchnahme. Wenn jedoch ein/-e Heimbewohner/-in zu Sturz kam, tritt immer wieder die Frage auf, ob wirklich alles Notwendige zur Sturzprophylaxe getan wurde. Selbst wenn sturzprophylaktische Maßnahmen durchgeführt wurden, besteht immer noch das Risiko der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme des Trägers und des Personals. Wenig bekannt und weitestgehend unbeachtet sind die Beweislastumkehr-Fallgruppen des vollbeherrschbaren Risikos, der lückenhaften Dokumentation und des groben Pflegefehlers.
Diese Fortbildung richtet sich an Pflegedienstleitungen und Mitarbeiter/-innen der Alten- und Krankenpflege. Ziel ist es, dass die Teilnehmer/-innen eine vollständige Rechtssicherheit im Umgang mit der Sturzprophylaxe erlangen.

Fortbildungsinhalte:

  • Juristische Anforderungen an die Sturzprophylaxe werden vermittelt.
  • Es wird das Handlungsschema dargestellt, nach dem Regressbearbeiter/-innen der Krankenversicherungen das Sturzgeschehen aufarbeiten, um den Nachweis erbringen zu können, das schuldhaftes Handeln seitens des Trägers oder des Personals vorlag.
  • Aus Kenntnis der Arbeitsweisen der Regressbearbeiter/-innen der Krankenkassen ergeben sich für Pflegeeinrichtungen neue Aspekte der Betrachtungsweise der Sturzprophylaxe und -intervention.
  • Schlussfolgerungen werden dargelegt und Handlungsempfehlungen aufgezeigt, um Unsicherheiten bezüglich haftungsrechtlicher Inanspruchnahme vollständig auszuschließen.

29.02.2012, 09:00 - 12:30 Uhr
Bldungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Beratungs- und Servicezentrum
Rudolf-Walther-Straße 4
01156 Dresden
Frau Jana Noltenius
jana.noltenius@bsw-mail.de
Telefon: 0351 4250246
60,00 EUR pro Person
10% Preisnachlass für Teilnehmer/-innen desselben Unternehmens


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