Werdau - Jährliche Unterweisung für Brücken- und Portalkranführer nach DGUV-Vorschrift 100-001 § 4
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Kranführer (Brücken- und Portalkran).
Methoden/Inhalte
- Nichts verlernt, die Verantwortung
- Unfallstatistik – Gefahren schnell erkennen
- Der Lastschwerpunkt und die Standsicherheit
- Rechtliche Neuerungen – immer auf dem Laufenden bleiben
- Beachtung der Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
- Anschlagen von Lasten und deren Hebemittel
- Praxis: speziell nach der Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die mit Kranarten arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Kranen absolviert haben.
Trainer
bsw-Ausbilderteam
Teilnehmerzahl
6 bis 10 Personen
Veranstalter
Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Seminardauer
1 Tag (8 Unterrichtseinheiten (1 UE=45 Minuten))
Abschluss/Zertifikat
Teilnahmezertifikat und die Bestätigung im Fahrausweis
- Termine
-
- 01.04.21 - 30.04.21
- 01.05.21 - 31.05.21
- 01.06.21 - 30.06.21, ganztägig
- 01.07.21 - 31.07.21
- 01.08.21 - 31.08.21
- 01.09.21 - 30.09.21, 11:09 Uhr
- 01.10.21 - 31.10.21
Für diesen Kurs können auf Anfrage individuelle Termine vereinbart werden.
- Anbieter
- bsw gGmbH
- Ort
- Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Greizer Straße 12
08412 Werdau - Ansprechpartner
- Tina Särchinger
tina.saerchinger@bsw-mail.de
03761888030 - Preis
- 50,00 EUR (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer